Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs können Sie entweder telefonisch zu den genannten Sprechzeiten (siehe telefonische Sprechzeiten) Kontakt aufnehmen oder eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an info@kjp-weigel.de senden, sodass wir Sie zurückrufen können. Die Anmeldung zu einem Erstgespräch kann entweder auf Eigeninitiative oder per Überweisung geschehen. Für das Erstgespräch ist eine Überweisung jedoch nicht zwingend notwendig.
Zu Ihrem Erstgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Die Versichertenkarte muss dann in jedem Quartal eingelesen werden.
Die Therapie beginnt in der Regel mit einer ersten Sprechstunde. In den Sprechstunden wird das Problem genau geklärt und geprüft, ob eine Indikation für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung besteht.
Im Anschluss führt die Behandlung entweder zu einer Akut-Therapie oder in probatorische Sitzungen, auf welche entweder eine Kurzzeittherapie I oder eine Langzeittherapie folgt.
Sollte eine Indikation für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung bestehen und sollten sich Patient und Therapeut darüber einig sein, dass diese erfolgversprechend ist und dass die Behandlung gemeinsam begonnen werden soll, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Dies geschieht über Formblätter, welche Sie zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Um einen Antrag bei der Krankenkasse stellen zu können, müssen Sie bei dem jeweiligen Kinder- bzw. Hausarzt einen Konsiliarbericht ausfüllen lassen, welchen Sie ebenfalls in den Sprechstunden mitbekommen. Im Konsiliarbericht macht der Arzt Angaben zum psychischen und somatischen Befund; ferner beurteilt er, ob aufgrund der Befunde eine ambulante Psychotherapie durchführbar ist und welche Maßnahmen der Mitbehandlung aus ärztlicher Sicht ggf. erforderlich sind.
In der Regel wird bei der Krankenkasse zunächst eine Kurzzeittherapie I (12 Sitzungen + 3 Bezugspersonenstunden) beantragt, die dann im Verlauf, wenn notwendig, mit Anträgen auf Kurzzeittherapie II bis hin zu einer Langzeittherapie erweitert werden kann.
Die Therapiesitzungen finden in der Regel in einem wöchentlichen Turnus zu 50 Minuten statt.
Aus organisatorischen Gründen müssen auch morgens bzw. vormittags, also während der Schul- oder Arbeitszeit Termine vergeben werden. Wir stellen Ihnen bzw. Ihrem Kind eine entsprechende Bescheinigung für die Schule oder den Arbeitgeber aus.
Sollten Sie den vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, bitten wir Sie sich 24h vorher telefonisch abzumelden.
©Praxis für Psychotherapie A. Weigel. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.